Akademie für Kindermedien
Bis zum 4. August 2026 (12 Uhr) können sich Kreative für die Akademie für Kindermedien (AKM) 2026/27 bewerben.
Das Stipendiat*innenprogramm des Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. sucht Projektideen für Kinder (6 bis 12 Jahre) und Jugendliche (13 bis 19 Jahre).
Willkommen sind sowohl etablierte Autor*innen als auch Quereinsteiger*innen und Nachwuchstalente nach Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung. Aus allen Bewerbungen werden zwölf Stipendiat*innen ausgewählt, die in den Bereichen BUCH, FILM und SERIE über mehrere Monate hinweg ihre Ideen weiterentwickeln – in einem intensiven, praxisnahen Workshop-Programm.
Es werden drei offene Beratungstermine zur neuen Ausschreibung der Akademie für Kindermedien angeboten:
- 20. Mai 2026, 16:00 bis 17:30 Uhr
- 17. Juni 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr
- 15. Juli 2026, 15:00 bis 16:30 Uhr
Anmeldung per Mail bei Projektkoordinatorin Paulina Jacob: jacob@akademie-kindermedien.de
Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt kurz vor dem Beratungstermin.
FAQs
- Etablierte Autor*innen, Quereinsteigende oder auch Nachwuchstalente.
- Mindestalter ist 18 Jahre, ein Höchstalter gibt es nicht.
- Die AKM ist eine Weiterbildung, daher werden Studierende nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Da die Stipendiat*innenplätze begrenzt sind, kann pro Projekt nur eine Person teilnehmen. Wenn sich im Team auf eine Person geeinigt wird, die durchgängig an der AKM teilnimmt, ist eine Bewerbung möglich.
Die Bewerbung erfolgt mit einer Projektidee für Kinder (6 – 12 Jahre) oder Jugendliche (13 – 19 Jahre).
Die (Weiter-)Entwicklung der Ideen findet in den drei Gruppen BUCH, FILM und SERIE statt.
Der Entwicklungsstand der eingereichten Stoffe kann dabei ganz unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass noch nicht mit der Realisierung begonnen wurde.
Die AKM hat sich als Ziel gesetzt, markttaugliche Projekte zu entwickeln, die sich spezifisch an Kinder und Jugendlichen richten. Bei kaum einer anderen Zielgruppe sind die Unterschiede innerhalb von wenigen Jahren so groß wie bei jungen Menschen. Um Kinder und Jugendliche erfolgreich mit ansprechenden und relevanten Geschichten zu erreichen, gehört die Berücksichtigung zur Stoffentwicklung dazu. Die AKM hat eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt, z.B. durch die Partizipation mit der Zielgruppe, um dies zu schulen.
PS: Sollte beim aktuellen Entwicklungsstand des Projektes die Zielgruppe noch nicht final feststehen, bietet es sich an, dies in der Bewerbung zu thematisieren, damit in den folgenden Schritten darauf Bezug genommen werden kann.
Ja, sowohl bei der Einführungs- und Auswahlwoche wie auch bei den vier Modulwochen besteht Anwesenheitspflicht.
Ja, die Bewerbung mit mehreren Projekten ist möglich.
Es wird dabei empfohlen, sich nicht mit mehr als zwei Projekten bei der AKM zu bewerben.
Grundsätzlich ist es kein Ausschlusskriterium. Es kommt aber auf die Art der Förderung an. Ein Beispiel:
Was geht: Dein Projekt hat bereits eine Drehbuchförderung erhalten und du willst es nun als Buch bei uns weiterentwickeln (keine 1 zu 1 Förderung)
Was nicht geht: Dein Projekt hat eine Drehbuchförderung erhalten und du willst es nun als Film bei uns weiterentwickeln (1 zu 1 Förderung/ Förderung im selben Bereich)
Ja, allerdings ist folgende Frage mit „Ja“ zu beantworten: .
Liegen die entsprechende Rechte an dem Projekt bei dir?
Bitte die Erklärung über die Rechte der Bewerbung beilegen.
Wenn du in diesem Jahr nicht für die AKM angenommen wurdest darfst du dich im nächsten Jahr wieder bewerben – gern mit einem neuen Projekt.
Auch wenn du von uns mit deinem Projekt in die Einführungs- und Auswahlwoche eingeladen und dann nicht genommen wurdest, kannst du dich erneut bei der AKM bewerben.
Wichtig ist dabei, dass du dich im darauffolgenden Jahr mit einem neuen Projekt bewirbst.
Die AKM ist u.a. durch Fördermittel finanziert, die für die Gestaltung des Programmes und die Betreuung der Entwicklung der ausgewählten Stoffe verwendet werden. Eine monetäre Unterstützung durch die AKM gibt es neben der inhaltlichen Begleitung deshalb nicht.
Es besteht aber die Möglichkeit, sich die Teilnahme als Weiterbildung fördern zu lassen. Gute Anlaufpunkte hierfür sind die regionalen und kulturellen Filmförderungen der jeweiligen Heimatregion.
Die AKM ist durch Fördermittel finanziert, die aber nicht komplett die Unterbringung und Verpflegung der Stipendiat*innen abdecken. Diese Kosten müssen von den Stipendiat*innen selber getragen werden.
Für den Jahrgang 2026/27 belaufen sich die Kosten auf 514,80 € für den Einführungs- und Auswahlworkshop sowie 2.130 € für die weiteren vier Module.
Ja, der Eigenanteil und auch die Reisekosten zu den Modulen der AKM sind als Weiterbildung steuerlich absetzbar. Eine Teilnahmebestätigung erstellen wir gerne. Leider ist die AKM nicht für eine Anerkennung als Bildungsurlaub zertifiziert.
Seit 2024 bewerben sich Autor*innen mit ihren Stoffen plattformoffen, d.h. erst im Laufe der Einführungs- und Auswahlwoche wird gemeinsam von Autor*in und Team der AKM ermittelt, welche Gruppe das meiste Entwicklungspotential für das Projekt bietet.
Die Präferenz bei der Bewerbung gibt vor, welche zusätzlichen Unterlagen zur allgemeinen Bewerbung eingereicht werden müssen und ist Diskussionsgrundlage für den weiteren Prozess.
Die Kooperationsprojekte sind essentieller Bestandteil des Curriculums der AKM. Sie bieten Autor*innen die Möglichkeit, als Simulation unter Realbedingungen mit Auftraggebenden sowie außerhalb des eigenen Projektes kreativ zu arbeiten.
Wir empfehlen daher, die Einreichung für ein Kooperationsprojekt als Chance für eine weitere Idee und die Darstellung der eigenen Vielseitigkeit zu betrachten.
Die Unterlagen sind trotzdem optional.
Die Hauptarbeitssprache der AKM ist Deutsch. Unser Team besteht jedoch auch aus internationalen Mitgliedern, deshalb wird es einzelne Vorträge, Gespräche und Beratungen auf Englisch geben.
Die Akademie für Kindermedien untersagt die Nutzung solcher Tools im Bewerbungsprozess grundsätzlich nicht.
Uns ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit diesen Werkzeugen wichtig. Wenn KI-Tools im Rahmen der Bewerbung genutzt wurden, bitten wir darum, dies an den entsprechenden Stellen in den eingereichten Unterlagen nachvollziehbar kenntlich zu machen. Eine detaillierte Offenlegung der Arbeitsweisen oder technischen Abläufe ist nicht erforderlich.
Die Nutzung von KI stellt weder einen Vorteil noch einen Nachteil bei der Auswahl dar. Ausschlaggebend sind die Qualität der Geschichte und die eigene erzählerische Handschrift. Mit der Abfrage möchten wir Bewerber*innen zugleich dafür sensibilisieren, dass der Einsatz von KI Fragen der Urheberschaft, Verantwortung und der möglichen Weiterverwendung von Inhalten berühren kann.
Zur vertiefenden Orientierung empfehlen wir den Praxisleitfaden „Drehbuch und KI” des Deutschen Drehbuchverbands (DDV).






















